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BFH Urteil v. - I R 191/72 BStBl 1973 II S. 260

Gesetze: GewStDV § 1

Leitsatz

1. Auch wenn die einzelnen Voraussetzungen des § 1 GewStDV vorliegen, ist eine Betätigung dann keine gewerbliche Tätigkeit, wenn sie den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreitet.

2. Die Erstellung und Veräußerung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen hält sich nur dann im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung, wenn sich die Bau- und Veräußerungsmaßnahmen noch als Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellen, nicht mehr dagegen, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung entscheidend in den Vordergrund tritt.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 260
BFHE S. 190 Nr. 108,
BAAAA-99497

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