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BFH Urteil v. - I R 135/72 BStBl 1973 II S. 189

Leitsatz

Erläßt das FA nach Klageerhebung einen neuen, den ursprünglichen (angefochtenen) berichtigenden Bescheid, der dem Klagebegehren des Klägers voll entspricht, erklärt der Kläger jedoch - anders als das FA - trotz Aufforderung durch das Gericht den Rechtsstreit nicht für in der Hauptsache als erledigt, so ist die Klage mangels Rechtsschutzinteresses kostenpflichtig als unzulässig abzuweisen.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 189
BFHE S. 7 Nr. 108,
MAAAA-99463

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