Einspruchsbefugnis und Auslegung eines Einspruchs gegen die Feststellung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft
für Erbschaftsteuerzwecke
Leitsatz
1. Ein von dem in der Feststellungserklärung benannten gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten erhobener Einspruch gegen einen
Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der
Erbschaftsteuer ist im Zweifel nach dem Meistbegünstigungsgebot dahin auszulegen, dass er im Namen aller Feststellungsbeteiligter
erhoben worden ist.
2. Die in dem Feststellungsbescheid zu Unrecht als Feststellungsbeteiligte aufgeführte Kapitalgesellschaft, deren Anteilswert
in dem Bescheid festgestellt wurde, ist einspruchsbefugt, wenn der im Bescheid ausgewiesene Wert mehr als 0 EUR beträgt.
Fundstelle(n): RAAAK-04069
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