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FG Köln Urteil v. - 13 K 1975/22

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8a; KStG § 14; EStG a.F. § 4h

Zinsschranke

Feststellung eines EBITDA-Vortrags in den Fällen eines positiven Zinsüberschusses im Kontext der Regelungen zur sog. Zinsschranke nach § 4h EStG a.F.

Leitsatz

Die Entstehung eines positiven Zinsüberhangs in Wirtschaftsjahren, in denen die Zinsaufwendungen die Zinserträge nicht übersteigen (EBITA-Vortrag), war auch bereits vor Inkrafttreten des § 4h Abs. 1 Satz 3 EStG ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
EAAAK-04056

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