1. Ist vom Arbeitslohn eines Arbeitnehmers aufgrund der Kirchensteuerordnung der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate Lohnkirchensteuer der Ehefrau einbehalten worden, so ist für den Erstattungsanspruch der Finanzrechtsweg auch gegeben, wenn der Arbeitnehmer einer kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft nicht angehört. Dann unterliegen im Revisionsverfahren auch die Vorschriften der Kirchensteuerordnung der Nachprüfung.
2. Eine Entscheidung des BVerfG ist kein anspruchsbegründendes Ereignis im Sinne der Rechtsprechung des BFH zu § 152 Abs. 3 AO.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 170 BFHE S. 349 Nr. 107, NAAAA-99454
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.