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Online-Nachricht - Freitag, 14.11.2025

Gesetzgebung | Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 € angehoben (Bundestag)

Dekorative
		  GrafikDer Bundestag hat am , den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849, BT-Drucks. 21/2466, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 23) in 2./3. Lesung angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 21/2777) vor. Dafür stimmten in dritter Beratung CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte Die Linke.

Mit dem Gesetz wird laut Bundesregierung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt. Der in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelte Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 € wird auf 10.000 € angehoben. Das bedeutet, dass bei ...

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