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Gesetzgebung | Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 € angehoben (Bundestag)
Der Bundestag hat am
, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts
der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen
sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849,
BT-Drucks. 21/2466,
BT-Drucks. 21/2669 Nr. 23) in
2./3. Lesung angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 21/2777) vor. Dafür
stimmten in dritter Beratung CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen,
dagegen votierte Die Linke.
Mit dem Gesetz wird laut Bundesregierung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt. Der in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelte Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 € wird auf 10.000 € angehoben. Das bedeutet, dass bei ...