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Gesetzgebung | Einführung der E-Akte in der Justiz (Bundestag)
Der Bundestag hat am ,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften
über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die
allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des
Stiftungsregisterrechts“ (BT-Drucks. 21/1852,
BT-Drucks. 21/2461,
BT-Drucks. 21/2669 Nr. 18) in
2./3. Lesung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen
votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lag eine
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor
(BT-Drucks.
21/2775).
Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:
Zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte soll für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine bis zum