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Online-Nachricht - Freitag, 14.11.2025

Gesetzgebung | Einführung der E-Akte in der Justiz (Bundestag)

Dekorative GrafikDer Bundestag hat am , den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (BT-Drucks. 21/1852, BT-Drucks. 21/2461, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 18) in 2./3. Lesung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (BT-Drucks. 21/2775).

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

  • Zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte soll für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine bis zum

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