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Gesetzgebung | Stromsteuersenkung für Produzenten und Landwirte (Bundestag)
Der Bundestag hat am
den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes
(BT-Drucks. 21/1866 und
BT-Drucks. 21/2469) in der vom
Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2753) in 2./3.
Lesung beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz von fünf Cent pro Kilowattstunde ab einem Mindestverbrauch von jährlich 12,5 Megawattstunden verstetigt. Davon sollen rund 600.000 Unternehmen, darunter auch die Mehrheit der handwerklichen Gewerke, profitieren. Ohne die Verstetigung wäre die Entlastung ab Januar 2026 ausgelaufen mit der Folge, dass die Strompreise für Unternehmen steigen würden, heißt es im ...