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BFH Urteil v. - VI R 227/69 BStBl 1973 II S. 162

Leitsatz

Der Bausparer kann Zinsen, die ihm die Bausparkasse gutgeschrieben hat, als Sonderausgaben geltend machen, auch wenn er die Bausparbeiträge unter Verwendung fremder Mittel geleistet hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 162
BFHE S. 529 Nr. 107,
CAAAA-99449

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