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BFH Urteil v. - III R 113/71 BStBl 1973 II S. 151

Gesetze: AO § 330

Leitsatz

Die Anordnung des Zwangsverfahrens gemäß § 330 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr den Grundsätzen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit, wenn es erst nach 11 Jahren eingeleitet wird, ohne daß ein ausreichender Grund für die späte Geltendmachung vorliegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 151
BFHE S. 248 Nr. 107,
YAAAA-99446

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