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BFH Urteil v. - VI R 24/72 BStBl 1973 II S. 145

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob die Grenze von 7.200 DM nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG überschritten ist, sind auch Einkünfte des Kindes aus ererbtem Vermögen zu berücksichtigen, und zwar selbst dann, wenn die Verfügungsbefugnis des Kindes durch eine Testamentsvollstreckung beschränkt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 145
BFHE S. 441 Nr. 107,
EAAAA-99444

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