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Geldwäschebekämpfung | Neue Vorgaben für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ab (BRAK)
Damit die Financial Intelligence Unit künftig
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen effizienter bearbeiten kann, wurden konkrete
Vorgaben für Form und Inhalt der Meldungen geschaffen. Die Verordnung, die dies
regelt, gilt ab dem .
Hierzu führt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weiter aus:
Mit der Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwG-Meldeverordnung |- GwGMeldV) soll erreicht werden, dass Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, die an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) abgegeben werden, einheitlicher und inhaltlich von besserer Qualität sind. Der FIU soll dadurch eine einfachere und schnellere Bearbeitung der Meldungen ermöglic...