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Das neue BMF-Schreiben zur E-Rechnung in der Umsatzsteuer
Anmerkungen zum
Mit Schreiben vom geht das BMF auf zahlreiche Einzelfragen der neuen E-Rechnung in der Umsatzsteuer ein und ändert insbesondere erstmals umfassend den UStAE in Hinblick auf die neuen Vorschriften zur Rechnungsstellung. Zusätzlich wird das Vorgängerschreiben vom ebenfalls geändert. Der Beitrag geht auf die Kernelemente ein, stellt diese kurz dar und versucht eine erste Einordnung. Zusätzlich betrachtet er das Gesamtbild der Verwaltungsauffassung zur E-Rechnung.
Prätzler, Elektronische Rechnungen ab dem , StuB 23-24/2024 S. 895, NWB OAAAJ-80272
Wo gilt die E-Rechnungs-Pflicht?
Worauf ist bei einer Dauerrechnung oder einem Vertrag zu achten?
Wie ist das neue Schreiben insgesamt zu bewerten?
I. Einführung und Hintergrund
[i]Grune, in: Küffner/Zugmaier, Umsatzsteuer Kommentar Online, § 14, NWB QAAAB-75347 Der Gesetzgeber hat durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung ab dem eine grds. verpflichtende strukturierte digitale Rechnungsstellung (im Folgenden: „E-Rechnung“ ) zwischen inländischen Unternehmern eingeführt. Mit dieser gesetzgeberischen Maßnahme wurde eine der wenigen umsatzsteuerlichen Aussagen des Koalitionsvertrags der Vorgängerregierung teilweise realisiert. Allerdings war eigentlich geplant, ein „elektronisches Meldesystem, (...) das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird,“ einzuführen. Von diesem Meldesystem ist bisher nichts zu sehen.