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StuB Nr. 22 vom Seite 848

EuGH lässt Schätzungen zur Ermittlung der Steuerschuld nach § 14c UStG zu

Anmerkungen zum

StB Gert Klöttschen

Der EuGH hat erneut Stellung zur Steuerschuld von Unternehmern bei unrichtigem Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber Endverbrauchern bezogen. Die Finanzverwaltung wird ihre restriktive Haltung diesbezüglich aufgeben müssen.

Eckert, Unrichtiger Steuerausweis, Lexikon, NWB RAAAF-87577

Kernfragen
  • Inwieweit schulden Unternehmen zu Unrecht gegenüber Endverbrauchern ausgewiesene Umsatzsteuer?

  • Was gilt in Mischfällen?

  • Welche Folgen hat das EuGH-Urteil auf die Auffassung der Finanzverwaltung?

I. Ausgangslage

1. Rechtliche Vorgaben der MwStSystRL

[i]Eckert, Unberechtigter Steuerausweis, Lexikon, NWB CAAAG-36010
Walkenhorst, Unrichtiger Steuerausweis, USt direkt digital 16/2025 S. 13, NWB QAAAJ-97605
Bender, Der unzutreffende Umsatzsteuerausweis nach § 14c UStG, StuB 6/2024 S. 221, NWB OAAAJ-61065
Gemäß Art. 203 der MwStSystRL schuldet jede Person die Mehrwertsteuer, die sie in einer Rechnung ausweist.

2. Umsetzung im UStG

Im UStG werden die Vorgaben des Art. 203 MwStSystRL in § 14c UStG umgesetzt. Demnach schulden Unternehmer Umsatzsteuer, die sie in einer Rechnung zu hoch gesondert ausweisen (unrichtiger Steuerausweis) nach § 14c Abs. 1 UStG. Ebenso schulden Personen, die Umsatzsteuer in Rechnungen gesondert ausweisen, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind, die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG (unberechtigter Steuerausweis). Dies gilt auch, wenn die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, der Rechnungsaussteller aber nicht Unternehmer ist oder die abgerechnete Leistung nicht erbracht hat (§ 14c Abs. 2 Satz 2 UStG).