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Gesetzgebung | Anpassung der Mindeststeuer mit Änderungen gebilligt (hib)
Der Finanzausschuss des Bundestags
hat am
Änderungen am Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des
Mindeststeuergesetzes
(BT-Drucks.
21/1865) gebilligt.
So seien die Vorgaben der Industrieländerorganisation OECD für sog. Safe Harbours „nunmehr vollständig umgesetzt“, heißt es in einem der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Auch die Aufgaben des BZSt wurden definiert. Eine neue Anwendungsregelung soll klarstellen, „dass das neu durchzuführende Verfahren des automatischen Informationsaustausches zu Mindeststeuer-Berichten erstmalig ab dem anzuwenden ist“.
Eine weitere Änderung soll eine Doppelbesteuerung von Bezügen aus Zwischengesellschaften vermeiden. Ferner ist laut Koalitionsfraktionen nun eine Klarstellung eingefügt, dass die Wegzugssteuer auch dan...