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Einkommensteuer | Unzulässige Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG (BVerfG)
Das BVerfG hat die Vorlage des BFH
zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des
§ 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F des
JStG 2007 sowie der §§ 52 Abs. 59a Satz 9 i.V.m.
§ 50d Abs.
9 Satz 3 EStG i.d.F. des
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom
als
unzulässig verworfen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach den Regelungen eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1962 sind bestimmte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer freigestellt.
Der Besteuerungsvorbehalt nach § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG betrifft in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG schließt die Anwendung der in einem DBA vereinbarten Ausnahmen von der deutschen Besteuerung ...