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Internationales | Abzugsfähigkeit finaler Betriebsstättenverluste aus dem EU-Ausland (FG)
Die Nichtabzugsfähigkeit finaler
Verluste aus einer in Belgien belegenen Betriebsstätte bei der inländischen
Besteuerung aufgrund der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung dieser
Einkünfte verstößt weder gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit noch
gegen den unionsrechtlichen bzw. den verfassungsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz (; Revision zugelassen, BFH-Az.: I R
22/25).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine inländische KG, erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb und war Organträgerin u. a. einer deutschen GmbH (H. GmbH), die ihrerseits an einer in Belgien ansässigen KG (R. CV) beteiligt war. Letztere wurde nach belgischem Recht steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und unterhielt dort eine ...