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Europa | Gültigkeit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EuGH)
Der EuGH erklärt die Bestimmung in
der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig, in der die Kriterien aufgeführt sind,
die von Mitgliedstaaten, in denen es gesetzliche Mindestlöhne gibt, bei der
Festlegung und Aktualisierung dieser Löhne zwingend zu berücksichtigen sind,
sowie die Vorschrift, die eine Senkung dieser Löhne unterbindet, wenn sie einer
automatischen Indexierung unterliegen ().
Hintergrund: Am erließ der Gesetzgeber der Union, d. h. das Europäische Parlament und der Rat, die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union wird mit dieser Richtlinie ein Rahmen geschaffen, um insbesondere die Angemessenheit von gesetzlichen Mindestl...