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BFH Urteil v. - I R 257/71 BStBl 1973 II S. 120

Leitsatz

1. Ein Zwischenurteil ist statthaft, wenn die Prozeßbeteiligten tatsächlich um die Zulässigkeit der Klage streiten. Unerheblich ist, ob der Grund, aus dem ein Prozeßbeteiligter die Unzulässigkeit der Klage herleiten will, bei zutreffender rechtlicher Würdigung zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen zu rechnen ist oder ob er die Begründetheit der Klage betrifft.

2. Ein nicht begründeter (unsubstantiierter) Einspruch ist nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern (allenfalls) als unbegründet zurückzuweisen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 120
BFHE S. 275 Nr. 107,
HAAAA-99430

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