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BFH Urteil v. - I R 189/70 BStBl 1973 II S. 119

Leitsatz

1. Der Finanzrechtsweg ist für eine Leistungsklage gegeben, mit der begehrt wird, dem FA zu untersagen, auf den Namen des Klägers angelegte Steuerakten (oder Teile davon) demjenigen zugänglich zu machen, der als Haftender für Steuerschulden des Klägers in Anspruch genommen ist.

2. Dem als Haftenden in Anspruch Genommenen ist der Inhalt dieser Akten insoweit zugänglich zu machen, als die zu offenbarenden Verhältnisse für die Heranziehung als Haftender für die Steuerschulden erheblich sein können.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 119
BFHE S. 253 Nr. 107,
KAAAA-99429

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