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BFH Urteil v. - I R 123/70 BStBl 1973 II S. 114

Leitsatz

Das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellende Inventar muß den Nachweis darüber ermöglichen, daß die bilanzierten Bestände vollständig aufgenommen worden sind. Läßt sich im Einzelfall auf Grund einander widersprechender Inventurunterlagen das Ausmaß der nicht oder nicht richtig in die Bilanz aufgenommenen Bestände nicht erkennen, so fehlt es an einem ordnungsmäßigen Inventar.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 114
BFHE S. 371 Nr. 107,
QAAAA-99427

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