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Urheberrecht | Urteil der GEMA gegen Open AI (LG)
Das Landgericht München I hat den
von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend
gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im
Wesentlichen stattgegeben. Soweit die Klägerin darüber hinaus Ansprüche auf
Grund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen fehlerhafter
Zuschreibung veränderter Liedtexte geltend gemacht hat, hat die Kammer die
Klage abgewiesen (LG München I, Urteil v.
- 42 O
14139/24, nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Das Urteil betrifft die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski).
Die Klägerin ist die GEMA und hat die Ansprüche als solche geltend gemacht. Z...