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Online-Nachricht - Dienstag, 11.11.2025

Urheberrecht | Urteil der GEMA gegen Open AI (LG)

Dekorative
		  GrafikDas Landgericht München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Soweit die Klägerin darüber hinaus Ansprüche auf Grund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen fehlerhafter Zuschreibung veränderter Liedtexte geltend gemacht hat, hat die Kammer die Klage abgewiesen (LG München I, Urteil v. - 42 O 14139/24, nicht rechtskräftig).

Sachverhalt: Das Urteil betrifft die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski).

Die Klägerin ist die GEMA und hat die Ansprüche als solche geltend gemacht. Z...

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