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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 10 KR 134/22

Gesetze: SGB V § 39; DKR (2014) 1001I

Leitsatz

Leitsatz:

Der intermittierende Einsatz einer BIPAP-Therapie (nur) bei akuter psychischer oder physischer Belastung ist nicht geeignet, eine Gewöhnung an eine BIPAP-Maskenbeatmung iSd Rechtsprechung des BSG zu begründen. In einem solchen Fall können die Zeiten zwischen den apparativen Einsatzzeiten der BIPAP-Therapie nicht als Beatmungsstunden iSd DKR (2014) 1001l bewertet werden.

Fundstelle(n):
WAAAK-03749

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