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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 U 2582/24

Gesetze: SGG § 96; SGB VII § 8

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Bescheid über das Ende eines Anspruchs auf Verletztengeld für den Fall der rechtskräftigen Verurteilung auf Verletztengeld im anhängigen Verfahren wird nicht nach § 96 SGG Verfahrensgegenstand.

2. Eine (Leistungs)Klage auf Gewährung künftiger Heilbehandlung ist unzulässig.

3. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Krankheitsbild eines "akustischen Unfalls" und einem Lärmereignis erfordert einen Schallpegel von mindestens 90 dB(A), ein akutes Auftreten der Hörstörung im Zeitpunkt des Ereignisses sowie ein Verdrehen des Kopfes in einer extremen Zwangslage.

Fundstelle(n):
NAAAK-03739

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