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BFH Urteil v. - III R 7/72 BStBl 1973 II S. 98

Leitsatz

Erhalten Eltern für ihre Kinder bei der Veranlagung der Vermögenssteuer einen Freibetrag, so ist bei der Ermittlung des Gesamtvermögens ein Schuldabzug für die Unterhaltsverpflichtung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Kapitalwert der Unterhaltslast den Freibetrag übersteigt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 98
BFHE S. 310 Nr. 107,
BAAAA-99419

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