Unbeschadet der Frage, ob über das Bestehen einer Unterbeteiligung am Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft in dem die Gesellschafter dieser Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden ist (bejahend: , BFHE 92, 465, BStBl II 1968, 669; verneinend: , BFHE 106, 261, BStBl II 1972, 803), ist es mit Treu und Glauben unvereinbar, den Gesellschafter, der eine Unterbeteiligung geltend macht, auf das unanfechtbar abgeschlossene, die Gesellschafter der Personengesellschaft betreffende Gewinnfeststellungsverfahren zu verweisen, wenn das FA von Anfang an (auch für frühere Veranlagungszeiträume) über die Unterbeteiligung in einem selbständigen Gewinnfeststellungsverfahren entschieden hat, der betreffende Gesellschafter also keinen Anlaß hatte, die Unterbeteiligung im Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft geltend zu machen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 87 BFHE S. 343 Nr. 107, XAAAA-99416
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