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Gesetzgebung | Standortfördergesetz in 1. Lesung im Bundestag
Um Impulse für private
Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf "zur Förderung privater Investitionen und
des Finanzstandorts" (Standortfördergesetz,
BT-Drucks.
21/2507) am
, in den
Bundestag eingebracht. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage gemeinsam
mit einem Antrag der AfD dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren
Beratung überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf werden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Finanzstandort Deutschland stärken und vermehrt Wachstumskapital mobilisieren sollen:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital, insbesondere durch
Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personen...