Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Steuergegenstand der GewSt (Oberste Finanzbehörden der Länder)
Die obersten Finanzbehörden der
Länder haben entschieden, dass die Grundsätze des über den Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden sind ( FM3-G
1401-2/6).
Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil vom u.a. die Auffassung vertreten, § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als ein nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 1.8.2019).
Mit (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 2.10.2020) hat die Finanzverwaltung entschieden, das...