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BFH Urteil v. - II R 70/71 BStBl 1973 II S. 32

Leitsatz

Veräußert ein Ersterwerber sein grundsteuerbegünstigtes Familienheim (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b des Hessischen Grunderwerbsteuergesetzes 1965), das er in der Absicht der bestimmungsgemäßen Dauernutzung erworben und rund vier Jahre entsprechend genutzt hat, vor Ablauf von fünf Jahren weiter, so ist eine nachträgliche Grunderwerbsteuerfestsetzung weder in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 GrEStG 1965, noch des § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 Nr. 2 StAnpG zulässig. Aus § 7 Abs. 2 des II. WoBauG ergibt sich nichts anderes.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 32
BFHE S. 150 Nr. 107,
ZAAAA-99395

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