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BFH Urteil v. - I R 210/70 BStBl 1973 II S. 15

Gesetze: EStDV § 73hEStG § 50a Abs. 4, 5

Leitsatz

Im Falle des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG ist der Vergütungsgläubiger (Steuerschuldner) befugt, eine Freistellungsbescheinigung nach § 73h EStDV zu beantragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 15
BFHE S. 6 Nr. 107,
AAAAA-99386

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