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BFH Urteil v. - V R 9/71 BStBl 1972 II S. 952

Leitsatz

Das Ausbleiben des ordnungsmäßig geladenen Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem FG ist keine Verletzung der Mitwirkungspflicht zur Sachaufklärung, es sei denn, daß das persönliche Erscheinen angeordnet war.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 952
BFHE S. 1 Nr. 107,
HAAAA-99375

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