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BBK Nr. 21 vom Seite 981

Auszubildende in der Entgeltabrechnung

Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Besonderheiten

Gerald Eilts

Die Gewinnung und Ausbildung qualifizierter Nachwuchskräfte stellt für viele Unternehmen eine zentrale Zukunftsaufgabe dar. Vorurteile gegenüber jüngeren Generationen – etwa der „Gen Z“ – halten sich mitunter hartnäckig, doch die Realität zeigt: Auszubildende sind ein wesentlicher Baustein für den langfristigen Unternehmenserfolg.

Mit der Aufnahme einer Ausbildung gelten für diese Beschäftigtengruppe spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen. Bei der Entgeltabrechnung von Auszubildenden sind somit zahlreiche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und stellt die für die Praxis relevanten Aspekte dar.

Kernaussagen
  • Im Melderecht der Sozialversicherung sind spezielle Personengruppenschlüssel zu berücksichtigen, und die Beitragstragung richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung.

  • Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf Mindestlohn, jedoch auf eine Ausbildungsvergütung in angemessener Höhe.

  • Für minderjährige Auszubildende gelten sowohl beim Vertragsschluss (Vertragspartner) als auch beim Arbeitsschutz (ärztliche Untersuchungen) und...