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Arbeitsrecht | Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis (BAG)
Für die Verhältnismäßigkeit einer
vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i. S. von § 15
Abs. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gibt es keinen Regelwert.
Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der
erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen ().
Sachverhalt: Die Klägerin arbeitete seit bei der Beklagten als Advisor I Customer Service. Das Arbeitsverhältnis der Parteien war auf ein Jahr befristet, wobei es mit den gesetzlichen Fristen kündbar sein sollte. Die ersten vier Monate der Tätigkeit vereinbarten die Parteien als Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist. Mit einem am zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum . D...