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BFH Urteil v. - I R 158/71 BStBl 1972 II S. 919

Gesetze: FGO § 102

Leitsatz

Die gerichtliche Prüfung, ob die Ablehnung oder Unterlassung eines Billigkeitserlasses rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102 FGO), kann nur auf die zu dem Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage bezogen sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 919
BFHE S. 489 Nr. 106,
JAAAA-99357

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