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BFH Urteil v. - II 81/65 BStBl 1972 II S. 913

Leitsatz

Bei der gesellschaftsrechtlichen Vereinigung aller Anteile in einer Hand entsteht die Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG 1940 für die Grundstücke, welche der Besteuerung aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG 1940 nicht unterlagen, weil sie zum Zeitpunkt des dort beschriebenen Rechtsgeschäfts in grunderwerbsteuerrechtlicher Zuordnung noch nicht der Gesellschaft gehörten.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 913
BFHE S. 53 Nr. 107,
VAAAA-99353

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