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RENO Nr. 11 vom Seite 1

Editorial

Bärbel Panhorst | Redaktion | b.panhorst@kiehl.de

Liebe Leser:innen,

Schön, dass Sie da sind!

Hat der Gerichtsvollzieher aufgrund des Gläubigerantrags dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen und ein Vermögensverzeichnis erstellt, ist es Aufgabe des Gläubiger(-vertreters) die gemachten Angaben effektiv auszuwerten, damit die Forderung bestenfalls vollständig eingezogen werden kann. Im letzten Teil der Reihe zeigt Gabriele Waldschmidt anhand der Eintragungen im Vermögensverzeichnis des Schuldners zu den unterhaltsberechtigten Personen, welche Auswirkung die effektive Auswertung der Angaben für die Forderungspfändung haben kann.

Zum trat eine geänderte Fassung des Rahmenplans der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Die AEVO selbst wurde nicht erneut novelliert. Die Überarbeitung des Rahmenplans wurde erforderlich, um den Schwerpunkt auf die vom Ausbilder an den Auszubildenden zu vermittelnden Handlungskompetenzen zu legen und die Inhalte den seit 2009 geänderten Herausforderungen in den Ausbildungsbetrieben in Bezug auf Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit anzupassen. Jana Gelbe-Haußen gibt Ihnen einen Überblick über die Kompetenzen, die der Ausbilder in seiner Vorbereitung auf die Ausbildung junger Az...

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