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BFH Urteil v. - VIII R 56/68 BStBl 1972 II S. 880

Leitsatz

Kosten, die dem Hausbesitzer durch Räumungsprozesse gegen die Mieter erwachsen, sind Werbungskosten. Dies gilt auch, wenn dadurch die Möglichkeit der Veräußerung des Hauses an einen Dritten erreicht werden soll, der die Mietverhältnisse nicht übernehmen will.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 880
BFHE S. 532 Nr. 106,
BAAAA-99338

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