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BFH Urteil v. - I R 189/69 BStBl 1972 II S. 874

Leitsatz

1. Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die zu Unrecht als Betriebsvermögen bilanziert worden sind, sind mit dem Buchwert auszubuchen.

2. Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit diesem Wirtschaftsgut stehen, dürfen den Gewinn des Jahres der Ausbuchung nicht beeinflussen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 874
BFHE S. 422 Nr. 106,
XAAAA-99335

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