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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 VG 6/22

Die Klägerin begehrt wegen in der Kindheit erlittenen sexuellen Missbrauchs eine Versorgungsrente nach einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 70 (statt 50) ab dem 1. Januar 2010 (statt ab dem 1. März 2012).

Fundstelle(n):
PAAAK-02843

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