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BFH Urteil v. - II R 20/68 BStBl 1972 II S. 866

Gesetze: AO § 229

Leitsatz

Bei vorzeitiger Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht mindert sich die für den letzten Entrichtungszeitraum entstandene Steuerschuld - entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 1 KraftStG 1961 - für jeden vollen Monat, der nach dem Tag der Beendigung der Steuerpflicht liegt, um ein Zwölftel der Jahressteuer. Dies ist dem Steuerpflichtigen durch einen Bescheid bekanntzugeben, gegen den - in sinngemäßer Anwendung des § 229 Nr. 1 AO - der Einspruch gegeben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 866
BFHE S. 355 Nr. 106,
TAAAA-99332

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