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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AL 67/24

Im Streit steht (noch) das Ruhen des Anspruchs der Klägerin auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 12. März 2020 bis 14. April 2020 nach einer Beschäftigung auf einem Kreuzfahrtschiff und gezahlter Urlaubsabgeltung sowie die darauf gestützte Erstattungsforderung der Beklagten.

Fundstelle(n):
TAAAK-02820

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