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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 15 SO 145/21

Der Kläger begehrt von dem beklagten Sozialhilfeträger die Gewährung des Entlastungsbetrags nach § 64i Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 125 Euro monatlich für die an ihn in diesem Zeitraum von Privatpersonen erbrachten Leistungen der Wohnungsreinigung und Alltagsbegleitung.

Fundstelle(n):
IAAAK-02815

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