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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 947/22

Der 1978 geborene Kläger ist Diplom-Ingenieur (Urkunde der TU Berlin vom 25. Juli 2008) und bezog seit 2008 Arbeitslosengeld II (Alg II). Mit Schreiben vom 16. Juni 2020 stellte er bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) einen Antrag auf Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, den er unter dem 12. Januar 2021 damit begründete, dass er seit 2006 unter Depressionen leide und (nur) noch 3 bis 4 Stunden täglich in einer Lehrtätigkeit oder als Programmierer arbeiten könne.

Fundstelle(n):
YAAAK-02814

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