Der am 1967 geborene Kläger zu 1) und die mit ihm verheiratete Klägerin zu 2), geboren am 1967, sind die Eltern der am 2004 geborenen K-S H (K). Der in zweiter Ehe verheiratete Kläger zu 1) ist ferner der Vater einer weiteren Tochter, J H (J), geboren am 1992, sowie des am 1985 geborenen und am 2016 verstorbenen Sohnes S H (S). Die Kläger bildeten mit den Töchtern und zeitweise auch mit dem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft (BG). Sie bezogen erstmalig ab 10. Januar 2006 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II). Mit Schreiben vom 8. Dezember 2006 teilte der Kläger zu 1) dem Beklagten mit, er sei wieder berufstätig und bat die Zahlung einzustellen.
Fundstelle(n): LAAAK-02801
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