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BFH Urteil v. - IV R 130/71 BStBl 1972 II S. 855

Leitsatz

Mehraufwendungen für Verpflegung wegen regelmäßiger mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung können bei selbständig Tätigen (Gewerbetreibende; freie Berufe) nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 855
BFHE S. 300 Nr. 106,
IAAAA-99327

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