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STFAN Nr. 11 vom

Zu- und Abflussprinzip gem. § 11 EStG

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Die zeitliche Erfassung von (Betriebs-)Einnahmen und (Betriebs-)Ausgaben innerhalb des Kalenderjahres bildet die Grundlage für die Ermittlung der zu versteuernden Einkünfte. Als Zuordnungsvorschrift fungiert § 11 EStG.

Systematische Einordnung

Das Zu- und Abflussprinzip soll sicherstellen, dass die steuerliche Belastung einer bestimmten Periode mit den tatsächlichen finanziellen Mitteln in dieser Periode übereinstimmt und so eine gerechte Besteuerung ermöglichen.

Das Zu- bzw. Abflussprinzip gilt für Gewinneinkünfte, die durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt werden, und für Überschusseinkünfte, wobei es hier Ausnahmen gibt.

Zuflussprinzip

§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert, dass Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen werden, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Das bedeutet, dass sie auch in diesem Jahr der Versteuerung unterliegen.

Der Grundsatz aus § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG wird jedoch durch die Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG durchbrochen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, sind dem Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzurechnen und gerade nic...

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