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Das Rechtsgeschäft – Die Grundlage aller Verträge
Ob beim Brötchenkauf am Morgen, beim Abschluss eines Handyvertrags oder beim Mietvertrag für die erste Wohnung – Rechtsgeschäfte begegnen uns täglich und oft, ohne dass wir es überhaupt merken. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Begriff? In diesem Beitrag erfährst Du, welche Arten von Rechtsgeschäften es gibt, wie Verträge zustande kommen und wann Rechtsgeschäfte angefochten oder für nichtig erklärt werden können.
Das Thema gehört zum Lernfeld 2 und kann in der AP 2 sowohl im Prüfungsbereich „Prozessorientierte Organisation von Groß- bzw. von Außenhandelsgeschäften“ als auch in „Wirtschafts- und Sozialkunde“ geprüft werden.
1. Willenserklärungen: Das Herzstück jedes Rechtsgeschäfts
Ein Rechtsgeschäft ist eine bewusste Handlung, bei der eine oder mehrere Personen ihren Willen so äußern, dass dadurch eine rechtliche Wirkung herbeigeführt werden soll. Beispiel: Zwei Personen haben die Absicht, einen Kaufvertrag abzuschließen und äußern dies. Deswegen sagt man auch: Rechtsgeschäfte kommen durch Willenserklärungen zustande. Willenserklärungen müssen jedoch nicht unbedingt schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Sie können auch ...