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Berufsrecht | Leitfaden zum Umgang mit generativer KI (BRAK)
Der CCBE (Council of Bars and Law
Societies of Europe) hat in seinem Standing Committee Anfang Oktober 2025 einen
Leitfaden für die Anwaltschaft zum Umgang mit generativer künstlicher
Intelligenz verabschiedet. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
aufmerksam.
Hintergrund: Generative AI ist in der Lage, neue Inhalte in Form von Texten, Bildern, Audiomaterial oder Videos zu produzieren. Im EU-AI Act wird sie nicht explizit genannt, allerdings handelt es sich dabei in der Regel um General Purpose AI-Systeme im Sinne des Art. 3. Die Systeme bringen neben enormem Potential insbesondere hinsichtlich der Effizienzsteigerung auch eine Reihe von Risiken mit sich, zu nennen sind insbesondere Halluzinationen, also das Auswerfen falscher Ergebnisse, Bias, Datenschutz...