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BFH Urteil v. - I R 182/69 BStBl 1972 II S. 819

Gesetze: AO § 131

Leitsatz

1. Eine Buchführung ist nicht ordnungsmäßig, wenn die gesamten Unterlagen durch höhere Gewalt verlorengegangen sind (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Die Versagung von an eine ordnungsmäßige Buchführung geknüpften Steuervergünstigungen kann im Falle eines Verlustes von Buchführungsunterlagen durch höhere Gewalt eine unbillige Härte im Sinne des § 131 Abs. 1 AO darstellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 819
BFHE S. 427 Nr. 106,
PAAAA-99316

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